Arbeitgeber-Service: Fördermöglichkeiten
Unser Arbeitgeber-Service unterstützt Sie als Arbeitgeberin / Arbeitgeber im Kreis Lippe bei der Suche nach einer neuen Mitarbeiterin oder einem neuen Mitarbeiter. Sie erreichen uns in den Servicebüros Detmold, Bad Salzuflen, Lemgo, Lage und Blomberg. Mit einer sorgfältigen und gezielten Vorauswahl sorgen wir dafür, dass die Bewerberinnen und Bewerber zu Ihrem Unternehmen passen und die notwendigen Qualifikationen mitbringen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Sprechen Sie unseren Arbeitgeberservice vor Ort an! Wir informieren und beraten Sie gerne über unsere vielfältigen Förderungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:
- Betriebliche Erprobung (Maßnahme bei einem Arbeitgeber)
- Eingliederungszuschuss (EGZ)
- Einstiegsqualifzierung für Jugendliche (EQ)
- Umwandlungsprämie
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16e SGB II
Betriebliche Erprobung
(Maßnahme bei einem Arbeitgeber)
Wir geben Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten betrieblichen Trainingsmaßnahme die Eignung der Bewerberin / des Bewerbers zu testen. Die Dauer einer solchen Trainingsmaßnahme wird mit Ihnen im Vorfeld individuell abgestimmt und ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Das Jobcenter Lippe übernimmt für die Dauer der Trainingsmaßnahme - bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen - Fahrkosten der Bewerberin / des Bewerbers sowie eventuelle weitere Kosten (nach vorheriger Absprache).
Eingliederungszuschuss
Bewerberinnen und Bewerber, die schon längere Zeit arbeitslos waren, benötigen manchmal mehr Zeit, um sich in Ihren betrieblichen Ablauf zu integrieren. Deshalb verlängert sich die Einarbeitungszeit. Mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) sollen die daraus entstehenden Kosten ausgeglichen werden. Förderhöhe und Förderlaufzeit des EGZ orientieren sich an den individuellen Voraussetzungen der Bewerberin / des Bewerbers. Unser Arbeitgeberservice informiert Sie gern detailliert über die Förderungsmöglichkeiten.
Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)
Eine Qualifizierung vor der Ausbildung? Auch das ist möglich: Sie können Jugendliche im Rahmen einer EQ an eine Ausbildung in Ihrem Betrieb heranführen. Zwischen sechs und zwölf Monaten dauert ein durch das Jobcenter Lippe gefördertes Praktikum, das eine Brücke zur regulären Ausbildung bilden soll.
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus
Für die Förderung von Ausbildungsplätzen mit einer Ausbildungsprämie sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Es handelt sich um eine betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder vergleichbarer gesetzlicher Vorschrift.
- Der/die Jugendliche oder der/die junge Erwachsene muss förderungsbedürftig sein, hierzu beraten wir Sie individuell.
- Das Ausbildungsverhältnis muss bei der IHK / Handwerkskammer / oder einer anderen zuständigen Berufskammer eingetragen sein.
- Der Antrag auf Bezuschussung muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden.
Die Förderhöhe für die Ausbildungsprämie beträgt insgesamt 2.500,00 € und wird in Teilbeträgen ausgezahlt.
Mit der „Ausbildungsprämie Plus“ können nur Jugendliche bis 25 Jahre gefördert werden, wenn sie wie bei der Ausbildungsprämie beschrieben, förderfähig sind und deren Ausbildungsverhältnis zusätzlich geschlossen wurde.
Wann ein Ausbildungsverhältnis zusätzlich ist, erfahren Sie bei uns. Wir beraten Sie individuell.
Die Förderhöhe für die Ausbildungsprämie beträgt insgesamt 4.000,00 € und wird in Teilbeträgen ausgezahlt.
Umwandlungsprämie (bei Umwandlung eines Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
Sie haben ein gutes, eingespieltes Team? Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind engagiert und motiviert, aber das Arbeitspensum ist trotzdem kaum zu schaffen? Bevor Sie neues Personal suchen, bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern doch mehr Gehalt. Für die Aufstockung bestehender geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse gibt es gute Argumente.
Ihr Team kann vollen Arbeitseinsatz zeigen und Sie brauchen kein neues Personal zu suchen und einzuarbeiten. Wenn Sie eine Person, die beim Jobcenter Arbeitslosengeld II bezieht, bisher auf Minijob-Basis beschäftigen und diese Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit umwandeln, können wir Ihnen hierfür eine Prämie zahlen.
Der einmalige Zuschuss beträgt:
• 2.100 € bei einem Bruttoverdienst über 850,00 €/mtl.
• 3.600 € bei einem Bruttoverdienst über 1.300,00 €/mtl.
Die Eckpunkte für die Förderung lauten:
• Ausübung der bisherigen geringfügigen Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten
• Umwandlung durch Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages über mindestens sechs Monate mit diesem Arbeitgeber
• Zukünftige Entlohnung nach Tarif/Ortsüblichkeit/Mindestlohn und über 850 € brutto/mtl.
• Antragstellung beim Jobcenter Lippe vor Abschluss des Vertrages über das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16e SGB II
Was wird gefördert?
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren
Wer wird gefördert?
Bewerberinnen und Bewerber, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind
Wie wird gefördert?
Zwei Jahre Lohnkostenzuschuss
Jahr 1 : 75 Prozent
Jahr 2 : 50 Prozent
- Mindest- oder Tariflohn, ortsüblicher Lohn
- 19 Prozent pauschale Lohnnebenkosten
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an
- Einmalzahlungen sind nicht erstattungsfähig
- Es besteht keine Nachbeschäftigungsverpflichtung
Das ist neu: Von der Beschäftigungsbegleitenden Betreuung profitieren sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Während der Beschäftigung bieten wir:
- Ganzheitliche Beratung und Coaching des Beschäftigten
- Fester Ansprechpartner für Sie als Arbeitgeber
- Beratung zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
Unser Ziel: Eine langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und eine Win-Win-Situation für Ihre neuen Mitarbeitenden und für Sie als Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung rechtzeitig vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgen muss. Die Antragsunterlagen können Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich beim Arbeitgeber-Service anfordern.
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