Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Im Jahr 2011 ist die Regelung zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Es verbessert die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen. Außerdem stellt es sicher, dass diese Kinder an Aktivitäten in Schulen und Vereinen teilnehmen können. Das Jobcenter Lippe bearbeitet diese Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Alle anderen Berechtigten (z.B. Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag) wenden sich bitte an den Kreis Lippe bzw. an die Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Bevor Sie Ihr Kind bei Nachhilfeangeboten oder Vereinen anmelden, klären Sie bitte mit Ihrer Ansprechperson beim Jobcenter Lippe, ob Leistungen übernommen werden können. Von Ihnen bereits gezahlte Beiträge und Gebühren können im Nachhinein leider nicht vom Jobcenter erstattet werden. Sie können Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter Lippe, im Rathaus Ihrer Gemeinde sowie jeder Behörde des Kreises Lippe abgeben.

Senden Sie uns Ihre Fragen oder Anregungen ...

Wir freuen uns über eine Nachricht. Damit wir Ihre Frage beantworten können, ist es erforderlich, dass Sie mindestens die mit einem roten Stern markierten Felder ausfüllen. Falls Sie einen Rückruf wünschen, geben Sie uns bitte Ihre Telefonnummer an.

Was ist die Summe aus 3 und 5?

» Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Auf YouTube finden Sie ein Erklärvideo in 5 Sprachen:

Kontaktdaten

Jobcenter Lippe
Anstalt des öffentlichen Rechts
Wittekindstraße 2
32758 Detmold

0 52 31 / 45 99-0

0 52 31 / 45 99-271

Öffnungszeiten

Montag + Dienstag:
08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr

Copyright 2024 © Jobcenter Lippe