Datenschutzhinweise und Informationen
gemäß Artt. 12 ff. DSGVO für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Lippe
Stand: Juli 2026
1 Allgemeines
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Jobcenter Lippe mit personenbezogenen Daten seiner Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.
Im Folgenden werden Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Kundin / Kunde des Jobcenters Lippe gemäß Artt. 12 ff. DSGVO informiert.
2 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Jobcenter Lippe, Anstalt des öffentlichen Rechts Vertreten durch den Vorstand
Wittekindstr. 2
32758 Detmold
Telefon: 0 52 31 / 45 99-0
E-Mail: info@jobcenter-lippe.de
3 Kontaktdaten des (externen) Datenschutzbeauftragten
Dipl.-Wirt.-Ing. Oliver Baldner bITs GmbH
Detmolder Straße 204
33100 Paderborn
Telefon: 0 52 51 / 68 89 48 0
E-Mail: datenschutz@jobcenter-lippe.de
4 Verarbeitungszwecke
4.1 Online-Angebote des Jobcenters Lippe
Das Jobcenter Lippe verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf https://www.jobcenter-lippe.de adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können.
Für weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der vorgenannten Webseite des Jobcenters Lippe siehe die Datenschutzhinweise für Besucher / Nutzer der Webseite des Jobcenters Lippe unter:
https://www.jobcenter-lippe.de/datenschutzhinweise.
4.2 Gesetzliche Aufgabenerfüllung
Das Jobcenter Lippe verarbeitet personenbezogene Daten seiner Kundinnen und Kunden zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Das Jobcenter Lippe ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Beratungs- und Vermittlungszwecke und die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen, der Überwachung der Beitragszahlung, der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet.
4.3 Nutzung freiwillig angegebener Daten
In einzelnen Fällen besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten freiwillig anzugeben (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse). In diesen Fällen, geben Sie im jeweiligen Zusammenhang, der in einer Einwilligungserklärung ausführlich erläutert wird, Ihre Einwilligung zur Nutzung der von Ihnen freiwillig angegebenen personenbezogenen Daten ab. Geben Sie diese Daten nicht an, entstehen Ihnen regelmäßig keine rechtlichen Nachteile. Sofern rechtliche Nachteile für Sie entstehen sollten, werden sie im jeweiligen Formular zur Einholung von Einwilligungserklärungen auf die ggf. vorhandenen rechtlichen Nachteile hingewiesen.
5 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Lippe stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie ggf. auf spezialgesetzliche Regelungen.
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat und die personenbezogenen Daten auf der Basis der Freiwilligkeit genutzt werden (vgl. hierzu Ausführungen unter der Ziff. 4.3 der vorliegenden Datenschutzhinweise).
6 Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die in Ziffer 8 der vorliegenden Datenschutzhinweise genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters Lippe an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:
- Andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung),
- Arbeitgeber,
- Ausbildungsbetriebe,
- Maßnahme-/Bildungsträger,
- Vertragsärzte,
- Finanzämter,
- Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (zum Beispiel Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz),
- Gerichte,
- andere Dritte wie zum Beispiel kommunale Ämter,
- KfZ-Zulassungsstelle,
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
- Bundeszentralamt für Steuern,
- Bundesrechnungshof,
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- Auftragsverarbeiter (zum Beispiel Scandienstleister, IT-Dienstleister),
- Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird),
- Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird),
- Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen),
- Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen),
- psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen),
- Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen),
- externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden),
- externer Datenschutzbeauftragter (siehe Ausführungen zur Ziff. 3 der vorliegenden Datenschutzhinweise), usw.
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich aufgrund Ihrer erteilten Einwilligung oder aufgrund eines gesetzlichen Erlaubnistatbestands, z.B. und insb. im Rahmen der Antragstellung über ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (KGRZ Hessen), wenn eine Kundin ihren / ein Kunde seinen (Leistungs-)Antrag online stellt. Dabei wird KGRZ Hessen als Auftragsverarbeiter der verantwortlichen Stelle, des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales tätig. Der länderübergreifende Onlinedienst zur Antragstellung, den Antragsteller auf unserer Webseite als Link finden, wird durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales eigenverantwortlich gem. § 8a Abs. 4 OZG betrieben. Über die eigenverantwortliche Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (Antragsteller) informiert das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales unter dem folgenden Link:
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.AL-GII.JCLIP&mode=cc&cc_key=ALGIIVMWB (vgl. das Feld „Datenschutzerklärung“ /
„MEHR LESEN“).
Übermittlungen Ihrer personenbezogenen Daten an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgen nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze bzw. sofern wir durch eine gerichtliche Entscheidung dazu verpflichtet sind.
Die Mitarbeitenden des Jobcenters Lippe sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen der Gesetze zum Datenschutz verpflichtet.
7 Speicherdauer
Für personenbezogene Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) besteht eine Speicherfrist von 5 bzw. 7 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wurde oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das Jobcenter Lippe nicht länger erfolgt (z.B. Eintritt in die Rente, Elternzeit etc.). Die Speicherdauer verlängert sich, wenn besondere Förderleistungen gewährt werden oder ein Rechtsstreit anhängig ist.
Die 5 Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Die 7 Jahre beruhen auf der Aufbewahrungsfrist nach dem Einkommenssteuergesetz.
Für personenbezogene Daten zur Inanspruchnahme von Dienst-, Geld- und Sachleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert. Die Speicherung dient der Rechnungslegung gegenüber der Europäischen Union (EU).
Ist eine titulierte Forderung des Jobcenters Lippe (Rückforderung/Erstattungsbescheid/Darlehen) noch nicht vollständig beglichen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 30 Jahre lang aufbewahrt.
Wurde der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.
Die im Rahmen der Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte verarbeiteten Daten werden gelöscht, sobald die entsprechenden sich aus dem Zivil- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht ergebenden Verjährungsfristen abgelaufen sind. Dies sind in der Regel drei Jahre.
8 Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten werden durch das Jobcenter Lippe im Rahmen der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben und im Rahmen der Nutzung der Daten auf der Grundlage einer Einwilligung einer betroffenen Person verarbeitet:
8.1 Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind insbesondere:
Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
8.2 Daten zur Leistungsgewährung
Das sind insbesondere:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise (nur SGB II), Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung (nur SGB II), Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), (Gesundheits-)Daten, die im Rahmen der Begutachtungen oder Stellungnahmen des Ärztlichen Dienstes erstellt werden oder von Ihnen / Ihrem Arzt auf der Grundlage einer Einwilligung an das Jobcenter Lippe übermittelt werden, sowie ggf. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach §§ 67 SGB X in Verbindung mit § 35 Absatz 4 SGB I.
8.3 Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit
Das sind insbesondere:
Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Schulnoten, Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.
8.4 Daten zur Erfüllung der Betroffenenrechte
Das Jobcenter Lippe speichert außerdem Ihre personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kommunikation mit Ihnen im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Erfüllung der Betroffenenrechte (vgl. hierzu Ausführungen unter der Ziff. 10 der vorliegenden Datenschutzhinweise) verarbeitet werden.
9 Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter Lippe beantragt hat oder vom Jobcenter Lippe erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von
entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie gegebenenfalls die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.
10 Betroffenenrechte / Beschwerderecht
Sie haben gemäß Art. 15 DSGVO / § 49 DSG-NRW das Recht, Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen der Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.
Sie haben gemäß Art. 16 DSGVO / § 50 DSG-NRW das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
Sie haben gemäß Art. 17 DSGVO / § 50 DSG-NRW das Recht, die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht eine Rechtsgrundlage besteht, die uns zur weiteren Speicherung der Daten berechtigt oder verpflichtet.
Sie haben gemäß Art. 18 DSGVO / § 50 DSG-NRW das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von Ihnen bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen,
- wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen,
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Sie haben das Recht auf Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten gemäß § 50 DSG NRW.
Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Recht auf Widerruf der Einwilligungen |
11 Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten und Datenquellen
Das Jobcenter Lippe kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger usw. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie zum Beispiel Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter und so weiter, soweit die Erhebung der Daten zulässig ist.
Sie sind grundsätzlich außer in den Fällen, bei denen Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind (vgl. Ausführungen unter der Ziff. 9 der vorliegenden Hinweise), nicht verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen. Ohne Bereitstellung Ihrer Daten können die Leistungsanträge jedoch nicht bearbeitet und Leistungen nicht gewährt werden.
HINWEIS ZUR SCHWÄRZUNGSMÖGLICHKEIT IN KONTOAUSZÜGEN:
Zu den benötigten Daten (Unterlagen, Nachweisen) zählen z. B. auch Kontoauszüge. Abhängig vom Bewilligungszeitraum werden die Kontoauszüge der letzten drei bzw. sechs Monate von jedem Konto der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft benötigt.
Bei der Vorlage können Sie den Empfänger und den Verwendungszweck bestimmter Soll-Buchungen, die keinen Bezug zu Ihrer SGB II-Leistung haben, auf den Kopien Ihrer Kontoauszüge schwärzen (Beiträge an Parteien, Gewerkschaften, religiöse Vereinigungen usw.). Alle Angaben zu Haben-Buchungen, Kontostände (Saldo am Ende des Auszuges) und alle Soll-Buchungen, die von diesem Gesetz betroffen sind (Mietzahlungen, Heizkosten, Stromzahlungen, Zahlungen für Unterhalt und Versicherungsbeiträge usw.) dürfen Sie nicht schwärzen.
12 Übermittlung an Drittländer
Eine Datenübermittlung in Drittländer findet im Rahmen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person durch das Jobcenter Lippe grundsätzlich nicht statt.
Ggf. kann eine Übermittlung in Drittländer bei dem Besuch der Webseite des Jobcenters Lippe erfolgen. In solchen Fällen werden Ihnen im Rahmen der Datenschutzhinweise alle erforderlichen Informationen erteilt.
13 Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziff. 4 der vorliegenden Datenschutzhinweise genannten Zwecke zulässig (siehe oben) und außerdem nur, sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.
14 Anpassung der Datenschutzhinweise
Da die Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen durch das Jobcenter Lippe gegebenenfalls angepasst werden müssen, insbesondere soweit dies aufgrund der technischen oder der rechtlichen Entwicklung erforderlich wird, werden in diesen Fällen gegebenenfalls auch die vorliegenden Hinweise zum Datenschutz entsprechend angepasst. Bitte beachten Sie daher die jeweils aktuelle Version dieser Datenschutzhinweise.
15 Fragen, Anregungen, Beschwerden
Wenn Sie weitergehende Fragen zu den Hinweisen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten unter Verwendung der oben angegebenen Kontaktdaten wenden.