Hinweise für Weiterbildungsträger
Als Träger der Grundsicherung gelten bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für uns die gesetzlichen Grundlagen des SGB III. Informationen zur Vorgehensweise für Bildungsträger erhalten Sie bei unseren Weiterbildungsberatern.
Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) regelt die Zulassung von Weiterbildungsträgern und Maßnahmen. Die Anerkennungsstelle der Agentur für Arbeit erkennt Zertifizierungsstellen an, wenn sie die Voraussetzungen der AZWV erfüllen. Ein Verzeichnis der anerkannten Zertifizierungsstellen finden Sie im Kurs-Net unter der Rubrik "Informationen für Bildungsanbieter".
Maßnahmen nach SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutschein), die das Jobcenter Lippe plant, finden Sie hier.
Bei Fragen zu Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungen wenden Sie sich bitte an unsere Weiterbildungsberater.