Informationen zum Bürgergeld

INFORMATIONEN ZUM BÜRGERGELD

Mehr Chancen, mehr Respekt

Das Bürgergeld-Gesetz ist beschlossen. Am 25. November 2022 haben der Bundesrat und der Bundestag dem Gesetz zugestimmt und damit den Weg für die Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) frei gemacht.

Wichtig für Sie: Wenn Sie bisher Arbeitslosengeld II bezogen haben, müssen Sie keinen neuen Antrag für das Bürgergeld stellen – Sie haben automatisch Anspruch auf das neue Bürgergeld.

Mit dieser umfangreichen Reform soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende grundlegend weiterent-wickelt werden. Die geplanten Änderungen knüpfen unter anderem an die pandemiebedingten Vereinfachungen an, z.B. bei der Antragsstellung oder dem höheren Schonvermögen.

Als eine wesentliche Änderung ist die Anhebung der Regelsätze geplant. Das Bürgergeld soll einfach und digital zugänglich sein. Umgesetzt werden soll dies durch eine einfache, nutzerorientierte und barrierefreie Beantragung, unter anderem durch die Möglichkeit einer digitalen Antragstellung.

Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es daher auch, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiter-bildung und die Arbeitsuche zu konzentrieren. Bisher ist der Regierungsentwurf des geänderten SGB II verabschiedet – das Gesetz jedoch ist noch nicht in Kraft gesetzt. Wir halten Sie an dieser Stelle über das weitere Verfahren auf dem Laufenden.


Weitere Infos zum Bürgergeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html

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